Pflegeangebote
Alle anfallenden Leistungen können auch mit den Kassen abgerechnet werden.
Dies erfolgt bei der grundpflegerischen Versorgung über Ihre Pflegekasse (gemäß SGB XI) oder bei der Behandlungspflege über Ihre Krankenkasse (gemäß SGB V), wenn bestimmte Voraussetzungen * erfüllt werden. Unterstützungsangebote im Alltag können ebenfalls über Ihre Kasse (gemäß § 45b SGB XI) abgerechnet werden.
Bei Privatzahlung: 50,-- €/Stunde pro angefangende 1/4 Stunde plus 3,50 € Fahrtkosten.
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Beatmungspatienten
- Behindertenpflege
- psychomotorische Förderung
- Demenzbetreuung
- Kinderpflege
- Einkaufsservice
- kleine Hausmeisterarbeiten
- Zubereitung von warmen Mahlzeiten
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Arzt-/Behördenbegleitung
- Krankenhaus-Besuche
- Verhinderungspflege
- Angehörigenschulung
- Pflegeberatung
0176 - 61 47 42 03
Meine Kernzeiten sind:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr und nach Absprache.
* Bei der Behandlungspflege muss mit jeder Krankenkasse ein individueller Vertrag ausgehandelt werden, was die Angelegenheit oft erschwert. Die Kassen haben zwar einen sogenannten Sicherstellungsauftrag bei ärztlichen Verordnungen, ziehen aber ambulante Pflegedienste meistens Einzelpflegefachkräften vor. Daher kann ich die Behandlungspflege nur übernehmen, wenn kein ambulanter Pflegedienst dafür gefunden werden kann (was in Münster häufig der Fall ist) und die Pflege von der Kasse angemessen vergütet wird.
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